Professionelle Pflanzenpflege, Gießservice, Pflanzenberatung in Büros, Praxen und Gewerberäumen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Angebot und Vertragsabschluss

Das vom Kunden unterzeichnete Angebot ist ein bindend. Wir können dieses Angebot nach Klärung der Umsetzung (Terminfindung) annehmen oder, sollte keine für beide Seiten zufriedenstellende Terminfindung erfolgen, zurückziehen

II. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Fotos, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Im Gegenzug werden von uns gemachte Fotos und Aufzeichnungen, die für die Angebotsabgabe notwendig waren, nicht an Dritte weitergegeben.

III. Preise und Zahlung

  1. In unseren Preisen werden gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgezeichnet.
  2. Die Zahlung der Rechnung hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug
    von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

IV. Haftung

  1. Bei Pflanzen handelt es sich um Lebewesen. Beim Umtopfen können Pflanzen einen Pflanzschock erleiden. Wir erfüllen die im Angebot fixierten Leistungen mit fachlicher Expertise, um Schäden an den Pflanzen vorzubeugen. Sollte es trotzdem zu Schäden an den Pflanzen kommen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Pflege-Abos haben eine Vielzahl von Mitarbeitern Zugang zu den Pflanzen, dass hier eine Haftungsübernahme ebenfalls ausgeschlossen ist. 
  2. Wir führen die Arbeiten mit großer Sorgfalt und Vorsicht durch. Sollte es trotzdem zu Schäden am Mobiliar oder Boden (z.B. durch Wasser) der Büros kommen, übernehmen wir keine Haftung.  
  3. Die Pflanzen sind das Eigentum der Kunden. Sollten die Pflanzen zwischen unserer Pflegebesuche Blätter fallen lassen, muss das Reinigungspersonal des Kunden diese beseitigen. Dies gilt auch an schwierig erreichbaren Stellen.
  4. Der Kunde ist ebenfalls dafür zuständig, dass keine Gefahr durch abknickende Äste von großen Pflanzen ausgeht. Wir können beraten, wann eine Pflanze stabilisiert werden muss und binden auch einzelne Äste fest, jedoch übernehmen wir keine Haftung für herabfallende Äste.
  5. Wenn wir empfehlen, große Pflanzen umzustellen, die für unseren Mitarbeiter nicht alleine zu tragen sind, dann muss der Kunde dies mit seinem Hauspersonal umsetzen, da bei einem Transport die Pflanze und das Mobiliar schaden nehmen könnte. Wir sind an dieser Stelle nur beratend tätig.
  6. Pflanzen, deren Pflanzoberkante höher als 2 Meter liegen, können nur mit extra Aufwand gegossen werden. Wir bemühen uns immer eine Lösung zu finden. Sofern nicht anders abgesprochen, ist unserem Mitarbeiter ein stabiler Tritt oder Leiter zur Verfügung zu stellen.

V. Termine

  1. Am kommunizierten Pflegetermin ist der Kunde angehalten, uns Zugang zu den Pflanzen zu geben. Bei Änderungen oder Verschiebungen z.B. aufgrund von Feiertagen, informieren wir im Vorfeld und finden einen Ersatztermin. Sollte trotz vereinbarten Ersatztermin kein Zugang zu den Pflanzen erfolgen, muss der Kunde die Bewässerung selbst übernehmen oder einen kostenpflichtigen Sondertermin anfragen.
  2. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Termin vereinbart wurde, sind unsere angebotenen Termine ausschließlich unverbindliche Angaben.
  3. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungserbringung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und zu gießen. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Temporäre Leihgaben, wie Leihpflanzen, Accessoires, Pflanzenzubehör, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über.

VII. Gewährleistung bei Mängeln an Material

  1. Soweit die in unseren Prospekten, Homepage und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  3. Ist die Nacherfüllung unsererseits fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  4. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Kunde nicht geltend machen.

VIII. Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand:10-2023

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